Ein Hinweis (aus gesetzlichen Gründen): der Beruf des Tierheilpraktikers ist im Gegensatz zu dem des Heilpraktikers nicht gesetzlich geschützt oder anerkannt.
Nicht ärztliche Tierheilpraktiker sind alle Therapeuten, die ohne ein Studium der Veterinärmedizin, Tiere behandeln. Eine verbindliche Richtlinie für diese Ausbildung gibt es offiziell nicht.
Folgende Arbeiten darf der Tierheilpraktiker NICHT durchführen:
Impfungen und Seuchenbekämpfung; Operationen (weil keine Narkosemittel verwendet werden dürfen), hierzu gehört auch das Tätowieren, weil dabei auch eine Betäubung nötig ist; geburtsheilkundliche Untersuchungen (Seuchenrecht); bei Notfällen NUR Erste-Hilfe; Röntgen (wegen der Strahlenschutz-Verordnung nur nach einer entsprechenden Ausbildung); Einschläfern; Herstellung von Arzneimitteln; Verkauf von Arzneimitteln; Verordnen von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Der Tierheilpraktiker ist als Berufsbezeichnung (noch) nicht anerkannt, dennoch gibt es selbstverständlich gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Tätigkeit als Tiertherapeut/Tierheilpraktiker.